In der gesetzlichen Krankenkasse ist es für versicherte Arbeitnehmer mittlerweile zu einer Selbstverständlichkeit geworden: Man vergleicht die Preise und wechselt beim Vorhandensein günstigerer Konditionen zu einer Krankenkasse mit niedrigeren Beiträgen. Oft wissen die Mitglieder einer privaten Krankenversicherung gar nicht, dass auch im Bereich der privaten Krankenversicherungen Wechselmöglichkeiten vorhanden sind.
Wenn man sich mit dem Wechsel zu einer anderen privaten Krankenkasse beschäftigt, sollte man sich die Mühe machen, die Verträge genau zu vergleichen. Wer sich nur an der Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrages orientiert, gerät in Gefahr, in einem Basistarif zu landen, der einen Großteil der in der privaten Krankenversicherung üblichen Leistungen ausschließt. Man sollte genau prüfen, inwieweit Leistungen wie Chefarztbehandlung im Krankenhaus, ein Anspruch auf ein Zwei-Bett-Zimmer in der Klinik, die Übernahme von Heilpraktikerkosten, Zuschüssen bei Sanatoriumsaufenthalten und so weiter Bestandteil des Vertrages sind.
Manche Unternehmen der privaten Krankenversicherungen haben gegenüber ihren Mitgliedern besonders hohe bürokratische Hürden aufgebaut, um die Verursachung von Kosten in Grenzen zu halten. Deshalb ist es wichtig, sich vor dem Wechsel in eine andere Krankenkasse einen Überblick zu verschaffen. Dafür ist das Internet das geeignete Medium, um von den guten oder weniger guten Erfahrungen anderer Kunden mit den unterschiedlichen privaten Krankenversicherungen zu profitieren. Bei Beamten kommt hinzu, dass der Anspruch auf Beihilfe gegenüber dem Dienstherrn sich im Laufe des Lebens in seiner Höhe verändern kann. Die Verringerung der Anzahl der Kinder durch Aufnahme eigener Berufstätigkeit kann zur Änderung des Prozentsatzes führen. Auch das Ausscheiden aus dem aktiven Dienst und der Wechsel in die Funktion des Versorgungsempfängers führen zu Veränderungen, die im Hinblick auf den Beihilfe-Ergänzungs-Tarif der privaten Krankenversicherung zu berücksichtigen sind.